Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
Abstraktum - Unterlassen (§ 13 StGB)
Abstraktum - Unterlassen (§ 13 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Genuss einiger Biere fährt T die Passantin P an. T sieht, dass P lebensgefährlich verletzt ist und einen Arzt braucht. Aus Angst um den Führerschein fährt T ohne etwas zu unternehmen davon. P stirbt. Hätte T unverzügliche ärztlicher Hilfe geholt, hätte P überlebt.
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Einordnung des Falls
Abstraktum - Unterlassen (§ 13 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T weggefahren ist, hat sie sich unter anderem des Verdeckungsmordes durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 211, 13 StGB) hinreichend verdächtig gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Abstraktum hinsichtlich des Verdeckungsmordes durch Unterlassen lautet: „…durch Unterlassen einen Menschen getötet zu haben, um eine andere Straftat zu verdecken“
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ZozanP
4.10.2024, 15:41:27
im Alpmann Schmidt Skript steht doch, dass ein Unterlassen im Abstraktum nicht erwähnt wird